Dorfchronik der Kolonie Josefów

von Pastor Hubel aus sichern Quellen geschöpft.*

1.  Im Jahr 1786 ** wurden die Kolonien Josephów von 40 und Mierów von 20 Familien nach dem Namen des Herrn Grafen Joseph Mier angesammelt; nachdem die dazu bestimmten  Ansiedler theils 1 Jahr zu Lemberg, theils zu Cholosów in Verpflegung lagen.

2.  Die Colonien Hanunin von 14, Stanin von 15, Antonin bei Pryradin mit 5 Familien wurden erst 1806 angesiedelt.

3.  Im Jahr 1805 vereinigten sich diese Kolonien zu einem Pastorat, und Josephów wurde der Pfarrei-Ort. Jeder Ort gab es unter Leitung des damaligen Mandators und Führung eines k. k. Kreisbeamten schriftlich von sich, was er zur Dotierung des Pastors und zu Erhaltung des Pastorats gebe. Der damalige Schulz Nikolaus Völpel …. die Aufsätze, sie wurden an dem damaligen Superintendenten Paulini, von diesem ad Consistorium, von da an die hohe Landesstelle und von dieser bestätigt an das k. k. Kreisamt Zloczów übersandt; sie wurde den Kolonisten nochmals vorgelesen und dann als Union-Akte bei der k. k. Superintendentur deponiert worden.

4.  Die Ortsschulzen in Josephów waren nach der Ordnung seit 1786 bis 1821 folgende: 1. Heinrich Weisenheimer, 2. Peter Tiefenbach, 3. Stefan Nowak, ein Zollbeamter, 4. Johann Grud, 5. Jakob Knecht und seit 1796 bis 1812 Nikolaus Völpel, wo er cassiert wurde, 6. Friedrich Bloch seit 1818, 7. Michel Tiefenbach, 8. Christoph Schick, 9. Theobald Schneider seit 1820 bis 1828. Im Jahr 1845 Philipp Scheuring, 1846 Martin Jans.

5.  Die Schullehrer zu Josephów, jedoch bloß von der Gemeinde angestellt ohne legale Decrete waren: 1. Adam Thaler, 2. Christian Bauer, 3. Philipp Müller, 4. Georg Bauer, 5. Brunner, 6. Johann Huber, 7 Christian Bauer, 8. Heinrich Keller, der vorher Pastor in Reichsheim war, 9. Johann Herbst,  10. Wilhelm Dinter, 11. Friedrich, 12. Seit 18... Johann Beck legal angestellter Lehrer.

6.  Im Jahr 1808 starb im März der alte Herr Graf Joseph Mier, nachdem seine Gemahlin 1799 gestorben war.

7.  Die Mandators in Radziechów waren seit der Ansiedlung  1786: 1. Husa, 2. Przechowski, 3. Hemski, 4. Dombrowski, 5. Szydlinski, 6. Caspari,  7. (unlesbar), 8, Zborowski.

8.  Das mit der Schule unter einem Dach befindliche kleine Bethaus wurde 1798 erbaut und in das damals sehr eng zusammengebaute Dorf in die Mitte gestellt.

9.  Das Pfarrhaus wurde erst 1805 erbaut.

10.  Die beiden Glocken kaufte die Gemeinde 1794.

11.  Im Jahre 1800, im Februar, brannten zu Josephów 10 Häuser ab und im Jahre 1807 abermals 12 Häuser nebst allen Scheunen. Deshalb wurde in diesem Jahre 1807 das Dorf noch einmal so weit von einander aufgebaut, so daß auf sonst zwei Hausplätzen nur einer kam, und die Schule und das Bethaus kamen abermals auf einen andern Platz, auch in die Mitte des verbreiterten Dorfes.

12.  Pastoren waren nach der Reihe: 1. Wagner, 2. Voickerodt, 3. Hubel, von 1810 an bis an seinen Tod.

13.  Eine Ammenanstalt errichtete Josephów gleich bei der Ansiedlung. Die Hebammen waren: 1. Büttlin die ältere, 2. Büttlin die jüngere, 3. (unleserlich), 4. die jetzige Margareth Harlosin, gestorben 1827. Seit 1829 Elisabeth Bauerin.

14.  Im Jahre 1810 wird ein Kelch und eine Patine angeschafft.

15.  Der Begräbnisplatz wurde 1789 errichtet und 1793 eingezäunt.

16.  Im Jahre 1810, den 3. Juni, kam Pastor Hubel hier an und hielt am 1. Pfingstfest seine erste Predigt.

17.  Im Jahre 1811 ließ Pastor Hubel, da bisher Knaben und Mädchen in der Schule an einer Tafel saßen, in das Gotteshaus besondere Tafeln  und Bänke machen.

18.  Im nämlichen Jahre wurde aus dem Kirchengeld der Oberrock, der bisher fehlte, angeschafft.

19.  Ebenso 1811 das Bethaus, welches immer sehr elend aussah, auf seinen Betrieb repariert, eine Kanzel und ein  Altar gemacht und die Emporkirche und die Bänke angefärbt und das Bethaus ausgeweißt.

20.  Im Jahre 1812 wurde der durch 16 Jahre lang als Oberschulze durch seine Tyrannei, Eigensinn und Ungerechtigkeit berüchtigte Nikolaus Völpel  cassiert, indem sich der Pastor an den Grafen selbst verwendet hatte.

21.  Im Jahre 1816 hat die Gemeinde Josephów und Mierów gegen ihre Grundherrschaft ohngeachtet ihr Pastor Hubel dies mit allen Vorstellungen und Gründen widerriet und bat, davon abzusehen, den Prozess unter Anführung ihres neuen Schulzen Christoph Schuh, und die Folge war nach drei Jahren dies, daß die Gemeinde viele Kosten hatte mehrere (Joch?), welche der Pastor und sie bisher hatten, eine gute Strecke Feld abgenommen.

22.  Im Jahre 1817 war es eine Folge dieses Prozesses, daß durch vom Kurator der Grundherrschaft, Werwicki, zu Roczby gemachten Anreizung katholischer und griechischer Pleben kreisamtlich das Kirchengeläute verboten wurde.

23.  Vom Jahre 1815 bis 1820 galt das Korez Korn 18, 20, 22 fl Wiener Währung, vom Jahre 1820 sank es von 18, 16, 12, 8 und stand 1829 nur noch 3 fl. W. W. , die Steuer aber nimmer sich (änderte).

24.  Der Luxus in Kleidern und Flitterstaat stieg bei den Kolonisten immer höher, besonders in Mierów.  Männer trugen Hüthe zu 40 fl. W.W., Mäntel und Kleider das Tuch zu 18 – 24 fl. Die Weiber kauften von Ungarn Halstücher zu 10 – 12 fl. So verschlitterten sie ihr Geld und wandten nichts zur Verbesserung ihrer Kolonie an.

24.  Im Jahre 1811 – 1812 standen in der Pfarrey-Ortschaft von Napoleons Zug nach Rußland zuerst 1 Batallion Jäger, dann durch ½ Jahr  ein Batallion Szekler Infanterie im Quartier.

26.  Im Mai 1829 wurde eine gegossene Stundenglocke eingesetzt, als die Glocke nicht mehr gelitten (so!) werden durfte.

27.  Mitte des Jahres 1844 wurde das alte, baufällige, keiner Reparatur fähige und für die hinzugekommene Ansiedlung Heinrichsdorf zu kleine Bethaus abgerissen und ein neues aus Ziegelstein, die schlecht gebrannt waren, und ohne Grundstein gebaut und im Herbst 1846 ziemlich fertig gemacht.

 

* Pastor Stephan Daniel Wilhelm Hubel (1766 – 1847); Text gemeinfrei gem. § 64 UrhG;

zitiert aus: Ludwig Schneider „Das Kolonisationswerk Josephs II. in Galizien“, Posen 1939, S. 152 – 153 (zur Abschrift: Irrtum vorbehalten)

 

** lt. amtl. Protokoll fand die >>> Vereidigung der Ansiedler im Oktober 1785 statt  


Der Josefower Lehrer bzw. Professor Karl Harlos (1865 – 1924) hat den vorstehenden Bericht des Pastors Hubel in einem Zeitschriftenaufsatz aufgegriffen und um einige Details erweitert: 

Aus der Chronik der Kolonistengemeinde Josefow in Ostgalizien

in: Deutsches Volksblatt für Galizien (Lemberg), 1. Jahrgang 1907, Ausgaben 3 und 4 ( 14. /28. Sept.)*

 

Im Jahre 1786 wurden die Kolonien  J o s e f o w   mit 40 und   M i e r o w   mit 20 Familien nach dem Namen des Grafen Josef Mier (Gutsherr zur Radziechow) angesiedelt, nachdem die dazu bestimmten Ansiedler teils zu Lemberg, teil zu Cholojow ein Jahr in Verpflegung gelegen waren. Die Kolonien     H a n u n i n   mit 14,   S t a n i n  mit 15,   A n t o n i n   mit 5 Familien wurden 1797 und     W i n d m ü h l e   (Szczygielowka) mit 5 Familien 1806 angesiedelt.

Im Jahre  1805 vereinigten sich diese Kolonien zu einem    P a s t o r a t   und Josefow wurde der Pfarrei-Ort. Jede Kolonie gab es unter Leitung des damaligen Mandatars zu Radziechow und des k. k. Kreisbeamten Führig schriftlich von sich, was sie zur Dotierung des Pastors und Erhaltung des Pastorats gebe. Der damalige Schulze Nikolaus Völpel verfertigte die Aufsätze, diese wurden dem damaligen Superintendenten  Paulini, von diesem dem Konsistorium, von da an die hohe Landesstelle und von dieser bestätigt an das k. k. Kreisamt Zloczow übersandt, den Kolonisten nochmals vorgelesen und dann als         U n i o n s a k t e   bei dem k. k. Kreisamte aufbewahrt.

Die Ortsschulzen in Josefow waren von 1786 – 1826: Heinrich Weißenheimer, Peter Tiefenbach, Stefan Nowak, ein Zollbeamter, Johann Geib, Jakob Knecht, Nikolaus Völpel, Friedrich Bloch, Michel Tiefenbach, Christoph Schick und Theobald Scheuer.

Die   S c h u l l e h r e r    zu Josefow, jedoch bloß von der Gemeinde angestellt, ohne legale Dekrete, waren: Adam Dohler, Christian Bauer, Philipp Miller, Georg Bauer, Heinrich Kaller, der vorher Pastor zu Reichsheim war,  Johann Herbst, Wilhelm Dinter, Friedrich Burkhardt und Johann Beder, erster legal angestellter Trivialschullehrer.

Die   P a s t o r e n   waren der Reihe nach: Wagner, Voigerodt und Hubel, seit 1810.

Das mit der Schule unter einem Dache befindliche kleine  B e t h a u s   wurde 1798 erbaut und in die Mitte des damals noch zusammengebauten Dorfes gestellt. Das   P f a r r h a u s    wurde erst 1805 erbaut. Die beiden Glocken kaufte die Gemeinde 1794.

Im Jahre 1800 brannten zu Josefow 10 und im Jahre 1807 abermals 12 Häuser nebst allen Scheuern ab. Deshalb wurde in diesem Jahre das Dorf noch einmal so weit voneinander aufgebaut, so daß aus sonst zwei Hausplätzen nun einer wurde.  Schule und Bethaus kamen abermals an einen andern Platz, auch in die Mitte des erweiterten Dorfes. 1) Wie dabei der notwendig gewordene Austausch und die Neueinteilung der Felder vorgenommen wurde, die Anlage der Kolonie ist nämlich eine vollständig regelmäßige  oder geschlossene, darüber berichtet die Chronik nichts, es scheint dies also ohne besondere Schwierigkeiten vor sich gegangen zu sein.

Der   B e g r ä b n i s p l a t z  wurde 1789 errichtet und 1793 umzäunt.    K e l c h   und   P a t e n e wurden 1805 angeschafft.

Im Jahre 1811 ließ Pastor Hubel, da bisher Knaben und Mädchen in der Schule an einer Tafel saßen, für jedes Geschlecht besondere Tafeln und Bänke machen. In demselben Jahre wurde aus dem Kirchengelde der Chorrock (Talar), der bisher fehlte, angeschafft! Ebenso wurde in diesem Jahre das Bethaus, welches immer sehr elend aussah, repariert und ausgeweißt, eine Kanzel und ein Alter angebracht und die Emporkirche und die Bänke wurden gefärbt.

Im Mai 1829 wurde eine gegossene   S t u b e n g l o c k e   (Handglocke?) zum Geläute angeschafft, weil die Glocken nicht mehr zur Kirche geläutet werden durften.

Im Jahre 1844 wurde das alte, baufällige, keiner Reperatur mehr fähige und für die hinzugekommenen andern Ansiedlungen (Suszno, Heinrichsdorf) viel zu kleine Bethaus abgerissen und ein neues von Ziegelsteinen, die schlecht gebrannt waren, ohne Grundstein gebaut und im Herbste 1846 fertig gestellt.

Im Jahre 1811 mußte der Oberschulze N.V. auf der Amtskanzlei zu Radziechow in Gegenwart einiger Ortsmänner dem Pastor Hubel öffentlich Abbitte leisten, weil er im trunkenen Zustande den Pastor beleidigte und ihn arretieren wollte. Der Mandatar Herr Kintzi wollte ihn absetzen, aber der Pastor bat für ihn, doch wurde der Oberschulze im nächsten Jahre wegen Tyrannei, Erpressung und Ungerechtigkeit kassiert.

Die Gemeinden Josefow und Mierow erhoben im Jahren 1812 einen Prozess gegen ihre Grundherrschaft. Die Folge davon war nach 3 Jahren, daß sie viele Kosten hatten und ihnen einige Rechte und gute Stücke Feld abgenommen wurden. Eine weitere Folge dieses Prozesses war, daß ihnen im Jahr 1817 vom Kurator der Herrschaft zu Krzywy, den griech. kath. Pleban, kreisamtlich das Kirchengeläute verboten wurde.

Interessant sind folgende kreisamtliche Weisungen:  a) Zloczow den 20. Juli 1808 Nr. 5974 auf Grund des Hofkanzleidekretes vom 4. Februar und 30. März 1808, daß nur vom Bethaus zu entfernte Orte Filiale sein dürfen und nachlässige Kirchgänger, wenn des Pastors Ermahnung fruchtlos bleibe, von der Ortsobrigkeit mit Zwangsmitteln dazu verhalten werden sollen.

b) Zloczow den 2. August 1808 Nr. 6546, Hofdekret vom 10. Dezember 1807, daß altkatholische Gemeinden welche zu weit von ihrem Bethaus liegen, durch ihren Schullehrer Andacht halten dürfen, aber der Schullehrer soll nicht eigenmächtig Gebete wählen, noch selbst predigen, sondern solche Predigtbücher zum Vorlesen wählen und wörtlich gebrauchen, die vom k. k. Consistorio dazu genehmigt sind.

Infolge eines Auftrages derselben Behörde vom 21. September 1810, betreffend die eigenmächtige Errichtung eines Bethauses und eines Begräbnisplatzes seitens der Kolonie Hanunin, verhandelte Pastor Hubel mit der Gemeinde folgendermaßen:  

G e m e i n d e:  Pastor Foigerod habe sie gezankt, weil sie sich kein Bethaus bauen.

P a s t o r:   Foigerods Reden und Handlungen sind keine Norm für mich, da ich 19 Jahre hindurch Rechte und Gesetze genau kenne.

G.:  Graf Mier habe ihr den Kirchhof erlaubt.

P.: Gegen Verordnungen des Monarchen kann keine Grundherrschaft handeln.

G.: So hätte es ihr noch kein Pastor gemacht, sich in ihre Gemein-Gerechtigkeiten zu mischen und wenn es auch kaiserliche Verordnung sei, so hätte ich dazu schwiegen sollen, denn nicht der Kaiser, sondern die Gemeinde gebe mir Lohn und Brot.

P.:  Illegale Handlungen können nie Gemeinderechte werden und nicht die Gemeinde, sondern die Landesregierung stellt Pastoren an.

G.:  Wozu sie den ihren Schullehrer hätte, wenn er nicht Kirche halten und begraben dürfte?

P.: Zum Schulehalten für ihre Kinder, obgleich schwerlich einer so kleinen und so nahe am loco Pastorate liegenden Kolonie ein eigener Schullehrer bewilligt werden dürfte.

G.: Wenn sie keinen Kirchhof haben dürften, würden sie auf ihren Hausplätzen ihre toten begraben.

P.: Wenn die Untertanen tun dürften, was sie wollten, so ist keine Obrigkeit mehr nötig.

G.: Lieber wollten sie samt ihren Kindern katholisch werden.

P.: So würde die akatholische Religion wenig verlieren, wenn Ihr aus getreuen Untertanen unwürdigen Ursachen euer Religionsbekenntnis aufgeben wolltet. Durch solche Reden aber beleidigt Ihr die Majestät des Monarchen, weil dies großer Starrsinn gegen seine Befehle zeigt, und auch die katholische Religion ist dadurch beleidigt, weil Ihr nicht aus Ueberzeugung, sondern aus bloßer Rache, die nur schlechte Untertanen hegen, zu ihr übergehen wollt.

G.: Sie würden sich bei dem k. k. Kreisamt und bei dem wohllöblichen Superintendenten beschweren, daß ich gleich anfangs solche Uneinigkeit anfienge.

P.: Dies sollte mir sehr leid sein, denn Ihr wolltet einmal einen ordentlichen Pastor haben, deshalb müßt Ihr Euch auch gefallen lassen, wenn er alle Unordnung abzustellen bemüht ist.

       Nach 3 Tagen kamen die Schulze und ein Deputierter und zogen gelindere Saiten auf: Sie wollten hierher in die Andacht kommen, nur möchte ihnen erlaubt sein, bei übler Witterung dort Andacht zu halten.

P.: Ich kann weder erlauben noch befehlen, allein an jenen Andachtstagen, wo ich das Filial Mierow bereise und hier im Ort bloß der Schullehrer Vorlesung hält, habe ich nichts dagegen, wenn auch Ihr in Eurem Ort Vorlesung haltet. Übrigens mag die ganze Sache höherer Entscheidung überlassen bleiben.

     Am 19. April 1811 erklärte Pastor Hubel durch den Kirchenvorsteher der Josefower Ortsgemeinde, daß er sich nicht mehr mit der Ortsschule befassen wolle, weil der Lehrer aus Starrsinn und Dummheit keinen Fleiß auf die Schule wendet sondern seinem Handwerk und Feldbau nachgeht und durch sein Weib Schule halten läßt, teils auch keine zweckmäßige Anordnung in der Schule besteht und sich ergab, daß Kinder, welche schon 6 Jahre in die Schule gehen, kaum zu lesen anfangen.

* Text gemeinfrei gem. § 64 UrhG;  Rechtschreibung aus der Vorlage übernommen; Irrtum der Abschrift vorbehalten

1) vgl. hierzu auch:  Walter Kuhn „Die Siedlungsformen der jungen deutschen Sprachinseln in Galizien“ in: „1781 – 1931 - Gedenkbuch zur Erinnerung an die Einwanderung der Deutschen in Galizien vor 150 Jahren“, Posen 1931, Seite 138 – 158 und div. Karten