Publikationen über Wolhyniendeutsche / polnisch-Wolhynien

aus der Zwischenkriegszeit 1922 – 1939 

 

Auszüge aus:   „Deutscher Heimatbote in Polen“ *

Jahrbuch des Deutschtums in Polen,  Ausgaben 1922-1939

bearbeitet von Paul Dobbermann

Herausgegeben von der deutschen Vereinigung im Sejm und  Senat

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   Kurt Lück     „Zur Lage des Deutschtums in Wolhynien“ *

 Ausgabe 1928, Seite 123 – 124

Bis zum Herbst 1926 wußte man sehr wenig vom Deutschtum in Wolhynien. erst als im Sommer 1926 der deutschen Vereinigung im Sejm und Senat die rücksichtslosen Exmissionen der deutschen Pächter in Wolhynien bekannt wurden und sie sofort Schritte zum Schutze der bedrohten Pächter unternahmen, rückte Wolhynien für längere Zeit in den Brennpunkt des allgemeinen Interesses.

Die Deutschen in Wolhynien sind über ein Gebiet zerstreut, das doppelt so groß ist wie Posen und Pommerellen zusammen. Nach Westen schließt sich dann hinter dem Bug das Cholmer Koloniengebiet mit 80 deutschen Kolonien und einer Bevölkerung von ungefähr 12.000 Köpfen an. Die ungefähr 50.000 Köpfe zählende deutsche Bevölkerung Wolhyniens verteilte sich auf ungefähr 250 Ortschaften, von denen nur noch ein geringer Teil rein deutsch ist. In über 100 ehemals rein deutschen Kolonien sind die Deutschen stark in der Minderheit. Die Mehrzahl der Wirtschaften in diesen Kolonien sind im Kriege oder nach dem Kriege durch Polen, Tschechen oder Ukrainer gekauft oder während der Abwesenheit der im Kriege zwangsweise durch die Russen evakuierten Kolonisten einfach unrechtmäßig beschlagnahmt worden. Große Lücken hat auch die Auswanderung gerissen. Die weiten Entfernungen und die starke Durchsetzung der Kolonien mit fremdstämmigen Elementen erschweren jede Arbeit in Wolhynien außerordentlich.

Das Hauptrückgrat der deutschen Bevölkerung in Wolhynien ist die augsburgisch-lutherische Kirche, deren Aufgaben über das rein seelsorgerische weit hinauswachsen. Der Pfarrer ist sehr oft auch Rechtsberater und Richter. Außerdem lag auf seinen Schultern ausschließlich der langsame Aufbau des Schulwesens, wobei er weder über die geeigneten Menschen noch Mittel  verfügen konnte. Es übersteigt unsere Vorstellungen im Westen, wenn wir hören, daß die wolhynischen Pastoren in einigen Fällen über 100 Kilometer mit dem Wagen fahren müssen, um zu den entferntesten Kolonien ihres Kirchspiels zu gelangen. In manche außerhalb des Kolonienkomplexes gelegene Kolonie kommt deshalb der Pastor nur einmal im Jahre. Die Tätigkeit eines Pfarrers in Wolhynien, der mitunter wochenlang von zu Hause fort ist, ist zwar dankbar, aber aufreibend. Die Kirche in den Koloniemittelpunkten ist der Ort, wo sich bei größeren kirchlichen Festen die Kolonisten aus den verschiedensten Kolonien treffen und das alle Entfernungen überbrückende Gefühl der Gemeinsamkeit zu empfinden.  ein wichtiges Bindeglied im Gefüge des wolhynischen Deutschtums ist der im Frühjahr 1926 gegründete „Wolhynische Bote“, eine Wochenschrift, die von den 4 wolhynischen Pastoren unter Schriftleitung des Lucker Pastors Alfred Kleindienst redigiert wird. Die Zahl der Besteller wird bald die 3000 erreichen. Das Blatt hat neben seinen kirchlichen Aufgaben auch die wirtschaftliche, politische und kulturelle Aufklärung der Kolonisten zum Ziel. Seit Beginn des Jahres 1927 besitzen die Pfarrämter kleine Bibliotheken mit geeigneten Büchern, die immer mehr Anklang unter der Jugend finden. Eine stärkere kulturelle Betreuung ist Vorbedingung für die Erhaltung des deutschen Volkstums in Wolhynien. Die außerordentliche Wichtigkeit dieser Zukunftsaufgabe wird ersichtliche, wenn man, abgesehen von der großen Zerstreuung, der dauernden Beeinflußung durch das die deutschen umklammernde fremde Element, das Schulwesen der Kolonisten und ihren völkischen Bildungsstand betrachtet. Ungefähr 40%  der Deutschen sind schreibunkundig, weiter 40% schreiben in einer im Westen kaum zu entziffernden Orthographie, der Rest ist auf einer den Anforderungen des Ostens entsprechenden Höhe. Besser steht es mit der Lesekundigkeit. Mindestens 70% können lesen, sodaß Zeitung und Bücherei für den Wolhynier kulturell von größter Bedeutung sind. Eine nicht groß genug einzuschätzende Gefahr liegt im Tiefstand des Schulwesens. Fast die Hälfte der deutschen Kinder hat überhaupt keinen Schulunterricht, zumal es praktisch keinen Schulzwang gibt. Die Kantoren, die in erster Linie Vertreter des Pastors für die meisten religiösen Handlungen und erst in zweiter Linie Lehrer sind, haben erstens einmal nicht die für einen Lehrer erforderliche Vorbildung und zweitens keine geeignete Fortbildungsmöglichkeit für sich selbst und keine geeignete Lehrmöglichkeit für die Kinder. Stundenpläne, Lehrpläne, einheitlicher Gebrauch von Lehr- und Lernmitteln, alles das sind dem deutschen Schulwesen fremde Dinge. Eine rühmliche Ausnahme macht die Kantoratsschule in der Kolonie Topcza. Die Kantoren selber haben den Drang, sich fortzubilden. Zwar wird der fortschreitende wirtschaftliche Wiederaufbau der durch den Krieg gänzlich wirtschaftlich ruinierten Kolonisten die innere Spannkraft für  die Pflege der kulturellen Belange vergrößern, aber die unbedingt notwendige Reform des Schulwesens wird immer nur durch eine ausgiebige Hilfe durch die anderen stärkeren Deutschtumsgruppen erfolgen können.

Im Vordergrunde steht heute naturgemäß die Arbeit am wirtschaftlichen Aufstieg der Kolonisten. Es galt, den  Kolonisten aus den Wucherklauen der Jude zu retten und den natürlichen Drang der 40% der Gesamtbevölkerung ausmachenden Pächter, ihr Land als Eigentum zu erwerben, zu unterstützen. Im Mittelpunkt dieser Aktion steht die im Herbst 1926 gegründete Kreditgenossenschaft „Kredit Luck“, die augenblicklich bereits über 700 Genossen zählt. Die Kreditanforderungen in Wolhynien sind dermaßen stark, daß natürlich nur ein Bruchteil befriedigt werden kann. Ein Aufschwung im Zusammenhang mit der Kreditgewährung der „Kredit Luck“ ist unverkennbar. Die Arbeit einer Ein- und Verkaufsgenossenschaft wird in absehbarer Zeit begonnen werden. Die Arbeit einer solchen Genossenschaft wird angesichts der großen Entfernungen nicht einfach sein, muß aber dennoch in Angriff genommen werden, (…). Sehr notwendig ist in Wolhynien die Arbeit, die in Großpolen die Westpolnische Landwirtschaftliche Gesellschaft leistet. Die Wirtschaftsmethoden sind stark veraltet, sodaß  der im allgemeinen  gute wolhynische Boden längst nicht die Erträge liefert, die er bei einer rationelleren Bewirtschaftung liefern müßte. Die Anwendung von künstlichen Düngermitteln ist vorläufig den Kolonisten unbekannt.  An gutem Saatgetreide mangelt es, sodaß der Saatwechsel viel zu wünschen übrig läßt. Gänzlich brach liegt das Versicherungswesen. Im Jahre 1926 brachte infolge dessen der Hagelschlag einige Kolonien in die ärgste Not. Kurz und gut, die Deutschen in Wolhynien haben in den kommenden Jahren noch außerordentlich viel an Aufbauarbeit zu leisten. Daß es in Wolhynien aufwärts gehen wird, dafür bürgt der dem wolhynischen Kolonisten eigene harte Fleiß.

Eine große Gefahr für die ohnehin nicht mehr geschlossenen Kolonien ist die Auswanderung nach Amerika. Sie übersteigt aber zum Glück noch nicht die Ziffer des natürlichen Bevölkerungszuwachses und wird voraussichtlich fast ganz nachlassen, sobald das Deutschtum wirtschaftlich und kulturell gekräftigt dasteht. Nicht selten geben die Kolonisten als Auswanderungsgrund die schlechten Bildungsmöglichkeiten für ihre Kinder an.

Es ist dem Deutschtum in Wolhynien zu wünschen, daß es nach den entsetzlichen Kriegs- und Nachkriegsjahren einer besseren Zukunft entgegengeht.

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Ausgabe  1929, Seite 165 – 166

Der Beginn des Jahres 1928 stand unter dem Zeichen der Sejmwahlen. Trotzdem manche Umstände für ein Zusammengehen mit dem Regierungsblock sprachen, entschlossen sich die Deutschen im Interesse der Solidarität aller Deutschtumsgruppen mit der Liste 18 zu gehen. Die kurz vor der Wahl und noch im ersten Wahlmonat angewandten Exmissionsmethoden bei einigen Pächterkolonien ließen außerdem vermuten, daß eine Änderung der Wahltaktik, d.h. eine politische Trennung von den übrigen Deutschtumsgruppen doch keine Vorteile, sondern höchstens Nachteile bringen würde.

Die Kandidatur ging fehl, weil bei der Wahl die Ukrainer und Juden stark aufgespalten waren und ein Deutscher nur im Falle einer Einheitsfront der Ukrainer und Juden durchgebracht werden kann. Außerdem wurde ein beispielloser Wahlterror durch die Behörden ausgeübt, der geeignet war, jede Eigenregung der Wählermassen zu ersticken. Trotzdem wählten mit geringen Ausnahmen die Deutschen Wolhyniens aus dem oben geschilderten Grunde die Liste 18, wobei stark betont wurde, daß das Zusammengehen mit den Ukrainern eine wahltechnische Notwendigkeit im Sinne des Minderheitenblocks war. Von einer Unterstützung solcher politischen Ziele der Ukrainer, wie z.B. die Erlangung der politischen Selbständigkeit der Ostgebiete, durch die deutsche Bevölkerung kann natürlich niemals die Rede sein. Sie hat im Gegenteil immer betont, daß sie auf dem Boden der polnischen Staatlichkeit stehe, alle Pflichten dem Staat gegenüber nach wie vor pflichtbewußt erfüllen werde, aber dafür staatsbürgerliche Gleichberechtigung fordere, von der bisher nicht die Rede sein konnte.

Ein harter Schlag gegen die wirtschaftliche Entwicklung des wolhynischen Deutschtums ist der gegen die Deutsche Genossenschaft „Kredit-Luck“ in Luck von der Lucker Wojewodschaft seit Anfang März 1928 geführte Vernichtungskampf. Auf Grund eines von der Lucker Finanzkammer nach einer Revision tendenziös angefertigten Revisionsprotokolles , in dem die Tätigkeit der Genossenschaft geradezu entstellt wurde, wurde der Vorstand 3 Wochen hindurch in Untersuchungshaft behalten und das Geschäftslokal von der Wojewodschaftsbehörde versiegelt. Und dann begann eine jedem Rechtsempfinden hohnsprechende Treiberei seitens der Wojewodschaftsbehörde zusammen mit dem für die Genossenschaft durch den Finanzminister eingesetzten Regierungskommission und dem Registergericht.  Kurz und gut, nachdem drei Monate hindurch der Genossenschaft jede Arbeit durch die Schließung des Lokals und zahlreiche andere Zwangsmaßregeln einfach unmöglich gemacht wurde, faßte das Registergericht einen Beschluss über die Liquidierung der Genossenschaft „wegen Einstellung ihrer Tätigkeit“. Die Genossenschaft sollte erwürgt werden ehe dem in den Anklagezustand versetzten Vorstand die Möglichkeit gegeben wird, seine Unschuld zu beweisen und die über die Genossenschaft verbreiteten Unwahrheiten zu widerlegen. Diese unglaubliche Härte gegenüber einer sich in wirtschaftlicher Notlage befindenden schwachen Minderheit ist ein Zeichen dafür, daß die Zentralbehörden bisher den Grundsätzen des Minderheitenschutzvertrags immer noch nicht allgemeine Geltung verschafft haben und bei einzelnen Behörden noch das Faustrecht triumphiert.

Die rechtswidrige Liquidation der Genossenschaft wird zurzeit in den höheren Instanzen angefochten. Die ganze Angelegenheit ist um so trauriger, als die Deutsche Genossenschaft ehrlich versucht hatte, Anschluss an das polnische Genossenschaftswesen zu erlangen und bis zum Eingreifen offensichtlich deutschfeindlicher Beamten der Wojewodschaft das Verhältnis zu den Verwaltungsbehörden das denkbar beste war.

Die Rechtslage der Zinskolonien ist immer noch ungeklärt. Das Gesetz über die Landübereignung (Ustawa uwlaszczeniowa) vom Jahre 1924 hatte die langjährigen deutschen Pächter von der Landübereignung  ausgeschlossen. Dadurch waren eine große Anzahl deutscher Pächterkolonien der Exmission und der Vernichtung verfallen.  Am 21. Juli lief der Termin zur Einreichung der Landübereignungsgesuche ab. Der größte Teil der Pächter hat noch vor dem  Termin Gesuche eingereicht, in der Hoffnung, daß die von der Regierung dem Sejm vorgelegte Novelle zu dem Landübereignungsgesetz, die in den Kommissionen bereits angenommen ist, die Ausnahmeklauseln gegen die Deutschen streicht und damit die bisher häufig den Pächtern gegenüber angewandten drakonischen Maßnahmen ein Ende haben werden. 57 Kolonien alter Pächter und 29 Kolonien auf staatlichem Grund und Boden harren ihres Schicksals und  erwarten vom Staat eine gerechte Erledigung ihrer Existenzfrage.

Die auf Grund des Gesetzes vom 17.2.1920 (Dz. U.R.P. vom 12.1.1921, Pos. 17) enteigneten deutschen Wirte (Eigentümer), deren Land polnischen Militäransiedlern gegeben wurde, warten immer noch auf Entschädigung, trotzdem die Entschädigungsvorbereitungen seit einem Jahr im Gange sind.

Die statistisch festgestellte Gesamtzahl der Deutschen Wolhyniens beträgt 48.000; die von Stolinski in seiner statistischen Arbeit über die Deutschen in Polen angegebenen Zahl von 37 467 für Wolhynien ist als falsch abzulehnen.

Die folgenden Zahlen erweisen die Notwendigkeit einer erhöhten kulturellen Betreuung der, vor allen Dingen durch den Krieg und noch mehr durch die schlechten Rechtsverhältnisse, zerschlagenen Kolonien.

Die Deutschen bilden in

7             Kolonien ……………………………………10 bis 19 % der Wirtschaften

14           Kolonien…………………………………….20 bis 29 %     “             “  

18           Kolonien…………………………………….30 bis 39 %     “             “

17           Kolonien…………………………………….40 bis 49 %     “             “

28           Kolonien…………………………………….50 bis 59 %     “             “

36           Kolonien…………………………………….60 bis 69 %     “             “

45           Kolonien…………………………………….70 bis 79 %     “             “

47           Kolonien…………………………………….80 bis 89 %     “            “

53           Kolonien…………………………………….90 bis 99 %     “            “

43           Kolonien……………………………………        100 %      “             “

 

Die Auswanderung nach Brasilien und Kanada war im letzten Jahr ziemlich stark und schlug weitere Breschen in die Spannkraft der Kolonien. die Lage des Wolhynischen Deutschtums ist als außerordentlich ernst zu bezeichnen.

(…)

[es folgt noch ein kurzer Absatz über die Deutschen Siedler im Cholmer und im Lubliner Land]

 

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Ausgabe  1930, Seite 140 – 141

Die Rechtslage der deutschen Pächter ist durch die Novellisierung  des Landübereignungsgesetzes für die langjährigen Pächter vom Jahre 1924 (Dz. U. R. P. Nr. 63, Pos. 617) etwas gebessert worden. Die Dinge waren unhaltbar geworden, so daß nicht nur die deutschen Vertreter im Sejm, sondern auch eine Reihe von Leuten im polnischen Lager, vor allem die Sozialisten, die Novellisierung des Gesetzees anstreben. Der von den Sozialisten dem Sejm vorgelegte Novellisierungsantrag (Sejmdruch Nr. 57) enthielt eine Reihe grundlegender Abänderungen. Er dehnte die Übereignung auch auf den staatlichen Grund und Boden aus (Art. 1), gewährte den in den Vorjahren exmittierten Pächtern eine Rückkehr auf ihr Land (Art. 1) und die nochmalige Einleitung aller abgelehnten Übereignungsanträge (Art. 10). Außerdem wurde die durch den Krieg hervorgerufene Pachtunterbrechung als Hinderungsgrund bei der Landübereignung (Art. 4) und eine Reihe von Unklarheiten des alten Gesetzes betr.  Zession und Erbfolge beseitigt. Der sozialistische Reform-Entwurf war der Regierung zu weitgehend, und sie brachte einen eigenen Reform-Entwurf ein, der auch nach Abänderung einiger neuer Unklarheiten vom Sejm und Senat angenommen wurde (s. Dz. U. R. P. 1929 Nr. 3, Pos. 23 sowie Dz. U. R. P. Nr. 25 vom 19.4.1929, Pos. 267).

Im neuen Gesetzestext ist für die Deutschen Art. 5, Punkt d, wichtig, wonach eine Pachtunterbrechung, wenn sie in der Zeit vom 1. August 1914 bis 31. Dezember 1923 unabhängig vom Willen des Pächters erfolgte, kein Grund zur Ablehnung der Übereignung sein darf. Im alten Gesetz hatte gerade dieser Punkt in der früheren Fassung zur restlosen Ablehnung aller deutschen Anträge geführt. Zwar ist es heute noch nicht möglich, sich ein genaues Bild von der Wirkung des neuen Gesetzes zu machen, aber es kann festgestellt werden, daß das Gesetz bereits in einer Reihe von Fällen zur gutwilligen Einigung zwischen Eigentümern und Pächtern und zur Beseitigung großer, unerquicklicher Gegensätze geführt hat.

Der gegen die Genossenschaft „Kredit Luck“ geführte Kampf ist abgebaut worden. Das Gerichtsverfahren gegen die Vorstandsmitglieder wurde niedergeschlagen und der Liquidierungsbeschluß rückgängig gemacht. Auf diese Weise ist den Wolhyniern ihre wirtschaftliche Organisation gerettet worden.

Auf kirchlichem Gebiet ging es, wie der „Wolhynische Bote“ des öfteren berichten konnte, rüstig vorwärts. Dagegen ist das Schulwesen immer noch in einem beklagenswerten Zustande. Gewiss ist das Kantoratsschulwesen keine ideale Schulform, aber es war doch auf kirchlich-völkische Grundlage aufgebaut. Ob das während der Anwesenheit des Generalsuperintendenten Bursche als erstrebenswert vorgeschlagene  paritätische Schulwesen, wie das der Ukrainer, eine Besserung bringt, bleibt abzuwarten. Wie die Ukrainer behaupten, ist die Parität ihrer Schulen leider allzu einseitig. Bei den Deutschen im Cholmerlande sieht sie so aus, daß der Kantor Religion und in einigen Fällen auch deutsche Sprache lehren darf. Bei solcher Sachlage gewinnt der vom Lucker Pfarramt unternommene Versuch, eine Privatschule in Luck zu gründen, an Bedeutung.

Die Deutschen wußten die Ehre zu würdigen, daß das Staatsoberhaupt, Präsident Moscicki, während seines Besuches in Luck an einem kurzen Gottesdienst in der evangelischen Kirche teilnahm. Die ehrwürdige, vornehme Erscheinung des Staatspräsidenten löste Gefühle  der aufrichtigen Verehrung und des Vertrauens aus, die ihm von der deutschen Bevölkerung des Kreises Luck entgegengebracht wurden. Hoffentlich trägt dieses historische Ereignis weiter dazu bei, den Geist der Verständigung zwischen dem polnischen Staat und der deutschen Bevölkerung in Wolhynien zu stärken.

* Text gemeinfrei gem. § 64 UrhG; Orthographie und Hervorhebungen des Originals übernommen; Irrtum der Abschrift vorbehalten

 


 

Übersicht der Jahrgänge:  

http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/publication?id=152636&from=&dirids=1&tab=1&lp=1&QI=

 

 weitere Einzelbeiträge:*

Josef Spiekermann

„Die Deutschen in Wolhynien“

Jahrbuch 1922,  Seite 107 – 109

http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/doccontent?id=159655&from=FBC

 

Die Deutsche Vereinigung in Sejm und Senat  (Foto mit Namensliste)

>>> für Wolhynien: Otto Somschor

Jahrbuch 1925, Seite 78 – 79 

http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/docmetadata?id=159663&from=publication

 

Heinz Heckel

„Die Deutschen in Wolhynien“

Jahrbuch 1927, Seite 155 – 159

http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/doccontent?id=159883&from=FBC

 

Pastor R. Henke

"Das Deutsche Schulwesen in Wolhynien"

Jahrbuch 1928, Seite  144 – 147

http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/docmetadata?id=159691&from=publication

 

Pastor R. Henke

"Das deutsche Schulwesen in Wolhynien"

Jahrbuch 1929, Seite 125 - 126

http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/docmetadata?id=159692&from=publication

 

Kurt Lück

„Bruder Deutscher“ – Drei wolhynische Erzählungen

Jahrbuch 1937, Seite 119 -125

http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/docmetadata?id=183870&from=publication

 

Kurt Lück: 

Rezension eines polnischen Romans über die deutsche Kolonisation in Polen

Jahrbuch 1938, Seite 131 - 138

http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/doccontent?id=183871&from=PIONIER%20DLF

 

 

Aufsatz (NN) aus Schriften des Pastors Alfred Kleindienst:

Jahrbuch  1939, Seite 72 – 80

http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/doccontent?id=197783&from=PIONIER%20DLF

 

* Anmerkung: die in den Beiträgen zum Ausdruck kommende  nationalistische /völkische Gesinnung  ist als zeitgeschichtliches Faktum zu sehen und spiegelt insoweit ausschließlich die Wertehaltung der jeweiligen Autoren!

siehe auch weitere Verweise zur Quellenkritik:   http://www.myvolyn.de/wolhynien-spezial/quellenkritik.html 

 


Weitere Veröffentlichung zur Zwischenkriegszeit:

 

Richard Breyer

"Zur rechtlichen und politischen Lage des Deutschtums in Polen zwischen den beiden Weltkriegen"

in: Eberhard G. Schulz (Hrsg.) "Leistung und Schicksal. Abhandlungen und Berichte über die Deutschen im Osten"

Böhlau-Verlag Köln/Graz 1967, Seite 330 - 337